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Hier werden wir alles Rechtliche, was wir zusammentragen konnten, veröffentlichen. Da es noch weitere Gruppen und Anwälte gibt, welche sich mit dieser Sache beschäftigen, kann sich dies nur positiv auswirken. Welcher Anwalt und/oder welche Gruppe letztendlich Erfolg haben wird, ist uns gleich. Wichtig für uns ist, dass es einen Erfolg gibt!

Begründung zum Bebauungsplan 103 Billstedt

Punkt 4.6 ab Seite 16 - Schutzgut Pflanzen & Tiere

 

Zusammenfassende Umwelterklärung von 2007

 

Schriftliche Anfrage der Grünen an die Bürgerschaft 2014 der Grünen
Mögliche Einsprüche gegen die Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten prüfen!

Beschwerde

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Hier einige Informationen aus den bestehenden Bauplänen.
Aus Billstedt 90 wurde Billstedt 103, mit der Änderung von Mehrfamilienhäusern, zu
Einzel- Doppel- und Reihenhäuser. Die Fläche zwischen dem Baugebiet 103 und dem Park,
ist weiterhin 90 und hat Bestand.

Billstedt 103
… Im Randbereich eines stark verstädterten Umfeldes erfüllt das Gebiet wichtige Habitatfunktionen für gefährdete, stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten (insbesondere für Heuschrecken und Tagfalter). Im Zusammenhang mit angrenzenden offenen Ackerflächen, Gewässern (u.a. Öjendor-fer See) und Gehölzkulissen ist das Gebiet als Nahrungsraum für verschiedene Fle-dermausarten, Vögel, Libellen und Tagfalter im übergeordneten Biotopverbund von Bedeutung.Es ist wichtig für gehölzgebundene Brutvogelarten mit Anpassungsfähigkeit an die Nä-he menschlicher Siedlungen. Als eher störungsempfindlicher Großvogel wurde die Waldohreule, eine streng geschützte Art, festgestellt.


4.11.2 Eingriffsregelung
Im Februar 2005 wurde eine aktualisierte Eingriffsbewertung vorgelegt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft nur in dem Rahmen zulässt, in dem dies nach bisher gültigen Planungsrecht (Bebauungs-plan Billstedt 90) bereits zulässig war. Die Bilanz von Eingriff und Ausgleich ist in etwa gleich geblieben.

Mit den unter Ziffer 5.5 „Begrünungsmaßnahmen“ und einem Teil der unter Ziffer 5.1 „Reines Wohngebiet“ begründeten Festsetzungen sollen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, soweit es angesichts der geplanten Bebauung möglich ist, vermieden und vermindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1827) aus-zugleichen. Daher werden im Plangebiet Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt und zum Zweck der Refinanzierung der Ausgleichskosten den ebenfalls mit „Z“ bezeichneten Baugebieten als Ausgleichsflächen zugeordnet (vgl. § 2 Nr. 16). Darüber hinaus sind auch die im weiterhin gültigen Teilbereich des Bebauungsplans Billstedt 90 festgesetzten und mit (M) bezeichneten „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ diesen Baugebieten zugeordnet. Sie sollten dem Ausgleich der Beeinträchtigungen dienen, die mit dem ehemals im Plangebiet vorgesehenen Geschosswohnungsbau verbunden gewesen wären. Diese Flächen müssen daher nunmehr dem Ausgleich der Beeinträchtigungen dienen, die mit der neu im Plangebiet vorgesehenen Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung verbunden sind, und sind gemäß den Festsetzungen im Grünordnungsplan Billstedt 90 zu entwickeln.

Billstedt 90

Die Grundstückskäufer haben sich durch die bestehenden Pläne, für Naturschutz und ohne weitere Bebauung, zum Kauf und einer 10-Jahresbindung entschlossen und wurden, kommt es zur Bebauung, von der Stadt getäuscht. Somit dürfte dem Klageweg nichts entgegenstehen.

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Ein Mitglied von uns hat an die Bezirksversammlung geschrieben, hier die Antwort inkl. Anhänge.

Sehr geehrter Herr XXX,

 eine Pressemitteilung über die Beschlüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 03.11.2015 ist nicht vorgesehen.

Beiliegend übersende ich Ihnen die beiden Anträge, die die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 03.11.2015 beschlossen hat.

Sobald die Bezirksversammlung die Niederschrift über die Sitzung am 03.11.2015 genehmigt bzw. beschlossen hat, können Sie diese (einschließlich der einzelnen Beschlüsse) im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung unter www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung einsehen.

Dies wird aber frühestens ab dem 20.11.2015 der Fall sein. 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Nicole Hauschild
Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte
M / BVG
Klosterwall 8, 20095 Hamburg
Telefon: 428 54 4510
E-Mail:bezirksversammlung@hamburg-mitte.hamburg.de

 

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Counter eingefügt am 27.10.2015

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